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01.
Stamatidis
Domäne Hohlenfels 2
65623 Mudershausen
(Zweitbüro und Lieferadresse)
Ludwigstraße 19 in 65479 Raunheim
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01.
Das Leistungsverzeichnis basiert auf der Grundlage, dass sich Erleichterungen und Erschwernisse bei der Leitungsverlegung aufheben. Gleichartige Leistungen sind deshalb immer zu einer Position zusammengefasst. Die Art der Bauausführung und besonders erleichternde oder erschwerende Umstände am Bau sind in der Baubeschreibung geschildert.
Sämtliche Leistungen verstehen sich incl. Lieferung, Montage und betriebsfertigen Anschluss. Das Leistungsverzeichnis umfasst alle Elektroarbeiten ab Hausanschluss oder Unterverteiler bei Wohnungen (Altbau).
Die ausführende Firma erhält alle erforderlichen Projektzeichnungen als PDF-File und als Ausdruck in 1-facher Ausfertigung, darüber hinaus benötigte Pläne werden dem Unternehmer in Rechnung gestellt.
Die Bauleitung ist vom Auftragnehmer schriftlich zu unterrichten, falls irgendwelche Unstimmigkeiten oder Mängel in den überlassenen Unterlagen vorliegen. Unterbleibt diese Prüfung und Benachrichtigung seitens des Auftragnehmers, so haftet dieser im vollem Umfang.
Alle Unterlagen werden ausschließlich nur für die Zwecke des vorliegenden Bauvorhabens gegeben, wobei der Urheberschutz in jedem Fall dem Entwurfsbearbeiter ausdrücklich vorbehalten bleibt. Ohne dessen vorherige Zustimmung dürfen die Unterlagen werder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz und können strafrechtliche Folgen haben. (Gesetz GOI und DIN 34)
02.
Anordnung über Änderungen der geplanten Installation, über zusätzliche Leistungen und Regiearbeiten, werden ausschließlich vom Auftraggeber erteilt.
Die bestätigten Stundenlohnlisten für die vom Auftraggeber angeordneten Regiearbeiten sind wöchentlich einzureichen und per Unterschrift bestätigen zu lassen.
03.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Zwischenaufmaße der erbrachten Leistungen aufzunehmen. Abschlagszahlungen werden nur bei gleichzeitiger Vorlage der Zwischenaufmaße angewiesen.
04.
Der Auftragnehmer ist gehalten, bestens geschultes und im Bau solcher Anlagen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht abzustellen. Unzulängliches Personal ist auf Verlangen der Bauleitung unverzüglich auszutauschen. Ein Firmenseitig beabsichtigter Wechsel in der Person des bauleitenden Monteurs während der Ausführungszeit ohne Zustimmung des Auftraggebers ist nicht gestattet.
05.
Zur Berechnung der Lohnkosten ist davon auszugehen, daß die Leistungen während der üblichen Arbeitszeiten zu erbringen sind. Zuschläge für Überstunden werden nur vergütet, wenn sie vom Auftraggeber angeordnet worden sind.
Überstunden, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, und nachgearbeitete Ausfallstunden werden nicht vergütet. Sie unterliegen auch nicht der Lohngleitklausel.
06.
Fabrikat und Firmenangaben sind nur soweit sie grundsätzlich zweckmäßig oder erforderlich sind, im LV enthalten und sind einzuhalten. Die Gewährleistung für diese Lieferung und Montage übernimmt der Auftragnehmer, damit soll der persönlichen Erfahrung grundsätzlich nicht vorgegriffen werden. Vor Bestellung der im LV ausgeschriebenen Leuchten ist der UVP oder Angebotspreis an den Auftragnehmer als Abschlag zu leisten, die Leuchten sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
07.
Die Einheitspreise gelten insbesondere unter Berücksichtigung folgender Lieferungen und Leistungen:
Stemmarbeiten, wie schlagen der Befestigungslöcher, Leitungsnuten, Wand- und Deckendurchbrüche (Bei Betondecken für je 2 Rohre 23 mm Durchmesser), Herstellen der Aus sparrungen für die Abzweig- und Schalterdosen, Abzweigkästen, Schaltapparate, Verteilungen usw. sowie Ausrichten der Pfeifen, Dosen, Kästen usw. auf die Verputzkante. Große Durchbrüche und Schlitze im Beton sind bauseits vorgesehen oder gesondert im Leistungsverzeichnis ausgeführt.
Jedes Rohrzubehör für alle Verlegungsarten einschließlich Abzweigdosen jeder Art, Kunststoffkästen bis einschließlich 100 x 100 mm, Kabelabzweigdosen und Kabelabzweigkästen mit Verschraubungen. Längenzugaben für Auslässe und Schaltverbindungen einschließlich der Leitungen und Kabel in den Abzweigkästen und Verteilungen sowie der Verschnitt an Drähten, Kabeln, Rohren und dergleichen.
Befestigungsmaterial, wie Kunststoff- und Metalldübeln Profilschienen jeder Größe, Schrauben, Gips, Zement sowie alles Kleinmaterial, Lackfarbe, Lötmittel, Dichtungskit, Brandabschottung, Isolierband usw.
Lieferung erstklassigen Materials mit VDE-Prüfzeichen und einwandfreier Montage.
Die Einheitspreise verstehen sich als Festpreise. Lohn- und Materialpreiserhöhungen werden nicht vergütet
08.
Die Leitungen sind nach DIN18015 waagrecht bzw. senkrecht zu verlegen. Abstand der Schalterdosen von der Rohbautüröffnung 12 cm und über fertigen Fußboden 110 cm Schalter wenn nichts anderes angegeben Steckdosen 30 cm.
09.
In Zwischendecken müssen Kabel, Leitungen und Rohre alle 60 bis 80 cm fachgerecht mit entsprechenden Isolierstoffschellen und Bügeln befestigt werden.
Bei Kunststoff- Kanal- Metall-Kabelrinnenverlegung sind serienmäßige Formstücke zu verwenden. Abweichende Innen- und Aussenwinkel sind mit Gehrungssäge, Ausschnitte mit Stichsäge, Bohrungen mit Kreisschneider oder mit Stanze herzustellen.
Diese Arbeiten einschließlich der Formstücke, Endabdeckungen,
Reduzierung, Befestigungsmaterial (min. 2 Schrauben auf 1 m Abstand) sind im Preis einzukalkulieren.
Rohre, Schalter -, Abzweigdosen- und Kästen sind vom Elektroinstallateur zu befestigen, da diese Einputzarbeiten nicht durch die Baufirma ausgeführt werden.
Außerdem sind die einzelnen Stromkreise sorgfältig und dauerhaft zu beschriften. (Beschriftungsgerät mit Aufpreiss)
10.
Der gesamte, durch die Installationsarbeiten anfallende Bauschutt sowie das Verpackungsmaterial - auch bauseits gelieferte Geräte - ist täglich an einen von der Bauleitung bezeichneten Ort zu bringen und der angesammelte Schutt von der Baustelle auf eigene Kosten abzutransportieren und zu entsorgen.
Die Transport wie Entsorgungskosten werden vom Auftraggeber übernommen.
Benutzte Flächen sind bereits zu räumen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Auftraggeber die Flächen auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen.
11.
Mit den anderen Handwerkern, insbesondere Wasser und Heizungsinstallateure ist die Leitungsverlegung gegenseitig abzustimmen.
Durch Unterlassung dieses Hinweises werden dadurch entstehende Regiearbeiten nicht vergütet.
Entstehen während des Baues an bereits fertiggestellten Elektroinstallationen Schäden, so können diese über den Auftraggeber verrechnet werden.
12.
Mehrungen oder Minderungen der im LV aufgeführten Maßen haben keinen Einfluss auf die abgegeben Einheitspreise. Für evtl. notwendige und nicht im LV enthaltenen Materialien sind vor Bestellung und Einbau Nachtragsangebote unaufgefordert zur Genehmigung vorzulegen. Diese sind auf der gleichen Kalkulationsbasis wie das Hauptangebot aufzubauen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf anzuorden. Grundsätzlich sind Änderungen gegenüber den Ausführungszeichnungen nur mit vorheriger Zustimmung der Bauleitung möglich. Übernimmt der Auftragnehmer von sich aus Veränderungen an der Leitungsführung usw. , so hat er sämtliche darauf entstehende Folgekosten in voller Höhe zu tragen.
13.
Das Vorhalten der Gerüste und Arbeitsbühnen in der benötigten Höhe auch über 2 m Höhe obliegt den Auftragnehmer.
Alle Erschwernisse in der Montage, die sich irgendwie ergeben können, wie z.B. mehrmalige Unterbrechung in der Montage durch abschnittsweise Fertigstellung von einzelnen Bauteilen, Baugruppen usw., sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
14.
Zur betriebsfertigen Montage der bauseits gelieferten Beleuchtungskörper gehören folgende Nebenleistungen:
Die angelieferten Leuchten und Leuchtmittel sind in Empfang zu nehmen und diebstahlsicher zu lagern. Sie müssen an den Verwendungsort transportiert werden und dort zusammengesetzt und gereinigt werden. Die Leuchtmittel sind fachgerecht zu montieren und betriebsfertig anzuschließen. Die Leuchtmittel und Starter sind einzusetzten, das Befestigungs- und Anschlussmaterial ist zu liefern, soweit es nicht Zubehör der Leuchten sind. Nach der Montage ist eine Beleuchtungsprobe durchzuführen.
15.
Während der Bauzeit sind die Projektpläne laufend zu berichtigen. Nach Abschluss der Arbeiten sind für die gesamte Starkstrom- und Schwachstromanlage nach VOB Teil C DIN 18 382 die Bestandspläne (ein Satz Installationspläne und ein Übersichtsplan) unter Verwendung der Schaltzeichen nach DIN 40 717 und DIN 40719 mit Angabe der Leitungsquerschnitte und Rohrgrößen anzufertigen. Ein DXF-File wird zur Verfügung gestellt und muss aktualisiert dem Auftraggeber mit einem Satz Bestandspläne ausgehändigt werden. Die Bestandsunterlagen sind bei der Abnahme mit vorzulegen.
Die Abrechnung der Leistungen wird nach HOAI vergütete.
16.
Die Inbetriebnahme der Anlage hat grundsätzlich durch Fachkräfte des Auftragnehmers zu erfolgen. Auf eventuelle Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung ist besonders hinzuweisen.
17.
Die Erfassung der gesamten erbrachten Leistungen erfolgt nach Aufmaß in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro, Kabel und Leitungen werden stromkreismäßig erfaßt.
Inbetriebnahme und Einweisung durch das Bedienungspersonals. Der Unternehmer muss alle notwendigen Einstellungen und Regulierungen vornehmen.
18.
Die Durchführung der Abnahmeverfahren ist Sache des Auftragnehmers. Er hat hierfür alle Vorkehrungen für einen reibungslosen Ablauf zu treffen und die Messgeräte zu stellen. Zur Abnahme ist die einwandfreie Funktion stichprobenartig der Anlagenteile vom Auftragnehmer nachzuweisen bzw. vorzuführen.
Bei Vorliegen geringfügiger Mängel werden diese protokolliert und für deren Beseitigung eine angemessene Frist eingeräumt.
Die Gesamtleistung oder Teilleistung gilt dadurch als abgenommen, wenn diese der Auftraggeber in Benutzung genommen hat.
Abweichend v. VOB Teil B Par. 12 gilt die Leistung erst als abgenommen, wenn alle bekannten Vorbehalte wegen Mängel, Vertragsstrafen und event. Wertminderungen ausgeräumt sind und die Schlussrechnung von beiden Seiten anerkannt ist. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Anlagenteile vor Fertigstellung des Gesamtprojektes durch Teilabnahme zu übernehmen bzw. zu betreiben.
19.
Nach Fertigstellung der gesamten Elektroanlage müssen nachfolgende Bedingungen für die Abnahme erfüllt sein: a. Die Anlagen müssen fehlerfrei in Betrieb und die Einweisung des Auftraggebers abgeschlossen sein. b. Notwendige Abnahmeprotokolle von Behörden und zuständigen Dienststellen sind vorzulegen. (EVU, etc.) c. Die geforderten Messprotokolle nach VDE 0100 Teil 600 sind vorzulegen. d. Die Bestandspläne nach DIN mit Beschreibung und Bedienungsanweisung, alles in 2-facher Ausfertigung, und Datenträger (DWG bzw DXF Format) müssen in der geforderten Form vorliegen. Änderungen und Ergänzungen der Bestandspläne müssen vom Auftragnehmer durchgeführt werden.
20.
Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt u. hierdurch zusätzliche Abnahmen bzw. Nachabnahmen notwendig, so hat der Auftraggeber sämtliche hierfür entstehende Kosten zu tragen. Dazu gehören auch die beim Auftragnehmer und beim Fachingenieur entstehende Kosten. Sie werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt und ggf. von der Schlussrechnung abgesetzt.
Die Verantwortung des Auftragnehmers für eine vorschriftsmäßige und dem Stand der Technik gemäße Leistung wird durch die Abnahmeprüfung nicht geschmälert.
21.
Subunternehmer sind zugelassen.
22.
Der Auftraggeber behält sich vor, der preisgünstigen und leistungsfähigsten Firma den Auftrag zu erteilen. Das billigste Angebot ist für die Zuschlagserteilung nicht bindend. Durch die Abgabe des billigsten Angebotes wird keinerlei Anspruch auf Zuschlagserteilung erworben. Wird ein Auftrag nicht erteilt, so werden mangels besonderer Vereinbarung für die Ausarbeitung von Projekten usw. keine Vergütungen und Entschädigungen gewährt.
23.
Vor Angebotsabgabe ist der Bieter verpflichtet, die Baumaßnahme in Augenschein zu nehmen, die Pläne einzusehen und die Klärung aller wichtigen und zweifelhaften Punkten herbeizuführen. Nachträgliche Einwendungen und Forderungen über Erschwernisse werden nicht anerkannt. Besondere Umstände, welche die Montage erschweren oder verzögern, sind bei den Angebotspreisen und Ausführungsfristen nicht zu berücksichtigen.
Zeichnungen liegen bei Architekten und Planer zu Ansichtnahme aus.
Es wird dem Bieter empfohlen, in alle Pläne Einsicht zu nehmen und sich über die nachstehend aufgeführten Positionen, falls Sie in der Ausschreibung nicht eindeutig beschrieben sind, Klarheit zu verschaffen. Nachforderungen des Auftragnehmers, die mit Unkenntnis der Baustelle, der Montageverhältnisse und des Projektes begründet werden, können nicht anerkannt werden.
Sofern bestimmte Firmenfabrikate vorgeschrieben sind, wird Wert auf die Verwendung dieser Fabrikate gelegt. Gleichwertige Alternativ-Fabrikate mit genau detaillierten Leistungsangaben können jedoch auf getrennten Schreiben angeboten werden. Sie werden bei der Angebotsprüfung mitgewertet und müssen dem Leistungsumfang der Ausschreibung entsprechen.
Falls der Bieter Bedenken oder Einwände gegen die vorgesehenen Ausführungen oder bestimmte Fabrikate hat, so kann er dies in einem Nebenangebot, dass in seiner Form dem Hauptangebot anzupassen ist, zum Ausdruck bringen.
Das Nebenangebot muß nicht zum gleichen Zeitpunkt wie das Hauptangebot abgegeben werden. Für das Nebenangebot haben die Bedingungen des Hauptangebotes Gültigkeit.
Die angegebenen Maße, insbesondere der Kabellängen sind nicht bindend. Für die Materialbestellungen sind die genauen Maße vom Auftragnehmer genau zu ermitteln. Um die Pläne übersichtlicher zu gestalten wurde darauf verzichtet, die Leitungsführung einzuzeichnen. Dem Auftragnehmer wird es selbst überlassen den kürzesten und besten Weg hierfür zu finden.
Änderungen im Text des Leistungsverzeichnisses sind nicht statthaft.
24.
Die ausgeschriebene Baumaßnahme sollte in einem Bauabschnitt zügig fertiggestellt werden. Vor Arbeitsbeginn ist gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Bauablaufplan zu erarbeiten. Der von beiden Seiten bestätigte Plan ist dann Vertragsbestandteil. Baubeginn ist erst nach Auftragsvergabe und Abstimmung mit Architekt bzw. Bauherr. Wir weisen darauf hin, dass der Abgabetermin unbedingt einzuhalten ist und alle Alternativpositionen sowie Fabrikat und Typen-Angaben, mit Ausnahme der Positionen, mit einem Hinweis (oder mindesten gleichwertig) anzubieten sind. Sonst kann das Leistungsverzeichnis nicht gewertet werden. ES SIND DIE ORGINAL-ANGEBOTE IN 1-FACHER AUSFERTIGUNG ABZUGEBEN
25.
Zahlungen sind, wenn gefordert als Akontozahlungen zu leisten Wenn nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen in vier Schritten zu leisten:
1: 60% vor Baubeginn (jaedoch mindestens der Gesamte Material preiss als Vorkasse).
2: 25% nach Rohbauinstallation.
3: 10% nach Mittelmontage.
4: 05% nach Fertig- Endmontage.
5: Sonderwünsch sind nach Tatsächlichem aufwand abzurechnen und müssen zeitgleich abgerechnet werden.
26.
Wenn eine Baustelle in Betrieb ist, können wir keine Schätzung abgeben und müssen auf Stundenlohn verweisen, nach Tatsächlichem aufwand.
27.
29.
31.
25.
Zahlungen sind, wenn gefordert als Akontozahlungen zu leisten Wenn nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen in vier Schritten zu leisten:
1: 60% vor Baubeginn (jaedoch mindestens der Gesamte Material preiss als Vorkasse).
2: 25% nach Rohbauinstallation.
3: 10% nach Mittelmontage.
4: 05% nach Fertig- Endmontage.
5: Sonderwünsch sind nach Tatsächlichem aufwand abzurechnen und müssen zeitgleich abgerechnet werden.
26.
Wenn eine Baustelle in Betrieb ist, können wir keine Schätzung abgeben und müssen auf Stundenlohn verweisen, nach Tatsächlichem aufwand.
27.
Nach aktueller Lage ist es zwingend notwendig eine Anzahlung der gesamten Materialkosten einzufordern.
Aktuell sind wegen der Material Knappheit schwankende Tagespreise bei den Händlern, daher kann es zu Abweichungen kommen.
29.
Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages not-
wendig sind, oder auf Verlangen des Bestellers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Maler-, Tapezierarbeiten und dergleichen
sowie für Materialänderungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeiten
unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.
30.
Der Auftrag/ Das Angebot schließt die Planung der elektrischen Anlagen – einschließlich/ohne Informations- und Kommunikationsanlagen – ein. Diese Leistung ist vergütungspflichtig. Grundlage hierfür ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) §§ 68 bis 76 in der jeweils gültigen Fassung.
30.
Der Auftrag/ Das Angebot schließt die Planung der elektrischen Anlagen – einschließlich/ohne Informations- und Kommunikationsanlagen – ein. Diese Leistung ist vergütungspflichtig. Grundlage hierfür ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) §§ 68 bis 76 in der jeweils gültigen Fassung.
31.
Zahlungsbedingungen: Innerhalb 10 Tage nach Rechnungsstellung (Ausser Anzahlungen zum Angebot diese sind Zeitgleich zu leisten).
Angebotsbindefrist: 7 Tage ab Erstellungsdatum.
Montagebeginn: nach Absprache.
32.
Stundenlöhne:
Mehrarbeit wird separat Berechnet.
Für unvorhersehbar anfallende Arbeiten berechnen wir
69€-pro Stunde* Installateur/Monteur
94€-pro Stunde* Meister/Techniker
132€/pro Stunde* PV EEG Techniker und Planer.
*Die Arbeitsstunden werden inkl. Rüst und Fahrtzeit berechnet.
33.
An und Abfahrt Kraftstoff und Deckungsbeitrag KFZ:
Die anfallenden Kosten, für den Deckungsbeitrag sind pro Gefahrenen Kilometer 0,86€
32.
Stundenlöhne:
Mehrarbeit wird separat Berechnet.
Für unvorhersehbar anfallende Arbeiten berechnen wir
69€-pro Stunde* Installateur/Monteur
94€-pro Stunde* Meister/Techniker
132€/pro Stunde* PV EEG Techniker und Planer.
*Die Arbeitsstunden werden inkl. Rüst und Fahrtzeit berechnet.
33.
An und Abfahrt Kraftstoff und Deckungsbeitrag KFZ:
Die anfallenden Kosten, für den Deckungsbeitrag sind pro Gefahrenen Kilometer 0,86€