Was ist Photovoltaik?
Photovoltaik (PV) bezeichnet die Erzeugung von elektrischer Energie durch das Licht der Sonne. Dafür braucht man solaraktive Halbleiter, sogenannte Solarzellen. Sie fangen das Licht ein und setzen seine Energie in Solarstrom um.
Die Photovoltaikanlage oder Solaranlage ist technisch gesehen ein Generator. Mehrere Solarzellen werden zu einem Solarmodul miteinander verbunden und gegen störende Einflüsse durch Wind und Wetter geschützt. Mehrere Solarmodule wiederum ergeben den Solargenerator, der auf Dächer, an Fassaden, auf freien Flächen oder an Sonderbauwerken montiert wird. Der erzeugte Gleichstrom aus dem Solarmodulfeld wird durch einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Wechselstrom wird im Gebäude direkt für Eigenverbrauch genutzt oder über den Gebäudeanschluss ins Stromnetz eingespeist. Abnehmer ist der örtliche Energieversorger oder der Netzbetreiber.
Große Solarkraftwerke auf freien Flächen bezeichnet man auch als Solarparks. Sie speisen den Wechselstrom über spezielle Transformatoren und Schaltanlagen ins Stromnetz ein. Für eingespeisten Solarstrom regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Einspeisevergütung oder die Marktprämie für Direktvermarktung des Sonnenstroms an Dritte.
Eigenverbrauch lässt sich erhöhen, wenn man den Solarstrom beispielsweise auch für Warmwasser, E-Auto, Raumwärme, Kühlung oder Kältetechnik nutzt. Dafür ist ein Stromspeicher hilfreich, der den Sonnenstrom sammelt, damit er im Bedarfsfall in ausreichender Leistung und Strommenge zur Verfügung steht. Solarstromspeicher werden auch als Solarakkus bezeichnet.
Die gesamte Anlagentechnik von den Solarzellen bis zum Stromnetz oder den Stromverbrauchern im Gebäude setzt nicht das gesamte Sonnenlicht um, sondern nur teilweise – je nach Intensität und Frequenz der einzelnen Anteile des Lichts. Dieser Umsetzungsgrad wird auch Wirkungsgrad genannt. Der Wirkungsgrad ist das Verhältnis der nutzbaren elektrischen Energie zur maximal verfügbaren Strahlungsenergie der Sonne.
Ein Solargenerator und Solarakkus werden durch ihre Leistung definiert. Multipliziert mit den Sonnenstunden ergibt sich der Solarertrag, also die Menge an Solarstrom, die der Sonnengenerator am Tag, im Monat oder im Jahr erzeugt. Bei Solarakkus gibt man neben der Leistung für Beladen und Entladen auch die Energiemenge an, die der Stromspeicher aufnehmen kann. Leistung wird in Kilowatt (kW) oder Megawatt angegeben. Strommenge und Solarertrag in Kilowattstunde (kWh) oder Megawattstunde (MWh). (HS)
Die Solarpflicht als Hebel für die Energiewende
Für wen gilt die Solarpflicht – und was ist zu beachten?
Wer aktuell ein Haus baut oder mitten in der Planung steckt, muss natürlich wissen, welche Anforderungen für Privathaushalte im Hinblick auf die Solarpflicht gelten. Hier kommt es darauf an, in welchem Bundesland das Haus gebaut wird, denn die Solarpflicht ist derzeit noch nicht einheitlich geregelt.
Wichtig:
Für gewerbliche Bauvorhaben ist die Solarpflicht in den meisten Bundesländern bereits Standard, aber auch auf dem privaten Sektor ziehen immer mehr Länder und Kommunen nach. Bislang sind die Gesetze dazu noch sehr differenziert ausgestaltet, sodass Sie sich genau über den aktuellen Gesetzesstand an Ihrem Standort informieren sollten.
Da die Solarpflicht vermutlich irgendwann bundesweit umgesetzt wird, entscheiden sich viele Menschen auch jetzt schon dafür, eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach zu installieren. Zwar bedeutet dies im ersten Schritt einen finanziellen Mehraufwand, aber dafür sichern sich Eigenheimbesitzer*innen schon heute eine zukunftssichere und nachhaltige Energielösung.
In welchen Bundesländern gilt eine Solarpflicht?
Bislang fehlt eine deutschlandweit einheitliche Regelung für die Solarpflicht bei privaten Bauvorhaben.
Dennoch geht der Trend eindeutig in die Richtung, dass die meisten Bundesländer die Regelungen des GEG genau unter die Lupe nehmen und sich konkret mit der Umsetzung einer Solarpflicht für die eigenen Städte und Kommunen auseinandersetzen.
Mit Förderprogrammen schaffen einzelne Bundesländer zusätzliche Anreize für die Installation einer PV-Anlage
Sie sind unsicher, ob die Solarpflicht auch für Ihr Haus oder Ihr Bauvorhaben gilt?
Wir haben im Folgenden die Solarpflicht und Pläne für eine Solarpflicht nach Bundesland sortiert für Sie zusammengestellt.
Solarpflicht in Baden-Württemberg
· Seit 01. Mai 2022 gilt die Solarpflicht für privat genutzte Neubauten
· Dachflächen auf neu gebauten Wohnhäusern müssen zu mind. 60 % für die Erzeugung von Solarenergie genutzt werden
· Ab Januar 2023 ist eine Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden geplant.
Als erstes Bundesland überhaupt hat Baden-Württemberg die Solarpflicht für Privathäuser umgesetzt. Die Auflage gilt allerdings nur für „geeignete“ Dachflächen mit ausreichend Sonne – teilweise verschattete Dächer sind von der Solarpflicht ausgenommen. Alternativ zur PV-Anlage sind auch Solarthermie-Anlage zugelassen.
Einige Kommunen in Baden-Württemberg setzen die Solarpflicht sogar schon deutlich länger um:
· In Waiblingen gilt eine Solarpflicht generell für alle Neubauten seit 2006.
· In Tübingen müssen Bauherr*innen bereits seit 2018 eine Solaranlage einplanen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sie nachweisen können, dass die Anlage nicht wirtschaftlich wäre.
· In Konstanz gilt die Solarpflicht für alle Neubauten, die auf städtischem Grund gebaut werden.
Solarpflicht in Bayern
· Bisher keine Solarpflicht für privat genutzte Immobilien
· Solarpflicht für Industrie- und Gewerbebauten geplant ab 2022
· Amberg und Pfaffenhofen: Seit 2019 Solarpflicht für Neubauten auf städtischem Grund
In Bayern wird die Solarpflicht schon seit vielen Jahren diskutiert. Ein entsprechendes Gesetz ist aber bisher nur für bestimmte Industrie- und Gewebeimmobilien in Planung. Für privat genutzte Einfamilienhäuser gibt es keine Auflagen.
Solarpflicht in Hamburg
· Ab 2023 Solarpflicht für jeden Neubau in Hamburg mit mind. 50 m² Bruttodachfläche
· Ab 2025 Solarpflicht für Dachsanierungen von Bestandsgebäuden
· Ausnahme: Dächer, die bereits eine Solarthermie-Anlage haben
Hamburg gilt als einer der Vorreiter der Solarpflicht: Schon 2020 hat die Landesregierung die Solarpflicht für alle Neubauten ab 2023 beschlossen. Davon ausgenommen sind nur Dächer, die die Installation unmöglich machen oder bei denen sich eine Solaranlage für den Betreiber langfristig nicht rechnet.
Solarpflicht in Berlin
· Ab 2023 Solarpflicht für alle Neubauten ab 50 m² Nutzfläche
· Ebenfalls ab 2023 Solarpflicht bei umfassender Dachsanierung von Bestandsgebäuden
· Mindestens 30 % der Dachfläche müssen für Solarmodule vorgehalten werden
Ab 2023 gilt die Solarpflicht in Berlin sowohl für Neubauten als auch für Dachsanierungen. Um andere nachhaltige Dachnutzungen wie z. B. eine Dachbegrünung nicht auszuschließen, gibt es ein Limit für die Anlagenleistung: Bei Häusern mit maximal zwei Wohneinheiten darf die PV-Anlage nicht mehr als 3 kWh Leistung bringen, bei Häusern mit mehr Wohneinheiten und Gewerbegebäuden maximal 6 kWh.
Solarpflicht in Brandenburg
· Bisher keine Solarpflicht in Planung
· Energiestrategie 2030 strebt 3500 MW aus PV-Energie bis 2030 an
· Viele nutzbare Flächen legen eher den Ausbau von Solarparks nahe als den Ausbau privater Anlagen
Gemessen an der Menge der installierten PV-Anlagen und mit einer jährlichen PV-Leistung von 4600 MW liegt Brandenburg auf Platz fünf unter allen Bundesländern. Da es im Land viele große landwirtschaftliche Flächen und ehemalige Militärflächen gibt, werden in Brandenburg verstärkt Solarparks errichtet.
Die auf diese Weise erreichte PV-Leistung macht eine Solarpflicht für Privathäuser vorerst nicht erforderlich.
Solarpflicht in Rheinland-Pfalz
· Ab 2023 Solarpflicht für gewerblich genutzte Neubauten mit mehr als 100 m² Nutzfläche
· Ab 2023 Solarpflicht für Überdachungen von Gewerbe-Parkplätzen mit mehr als 50 Plätzen
· Solarpflicht für private genutzte Neubauten bisher nicht in Planung
Mit dem 2021 verabschiedeten Landessolargesetz (LSolarG) hat sich Rheinland-Pfalz ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2030 möchte die Landesregierung den Strombedarf des Landes bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien decken.
Ein Schritt in diese Richtung ist die Solarpflicht für größere Gewerbeneubauten und überdachte Parkplätze ab 2023.
Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen
· Seit 2022 Solarpflicht für gewerblich genutzte überdachte Parkplätze ab 35 Plätzen
· Ab 2025 Solarpflicht für private Neubauten geplant
· Ab 2026 Solarpflicht bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden geplant
Gemäß des Koalitionsvertrages der Landesregierung vom Juni 2022 wird die Solarpflicht für private Neubauten auch in Nordrhein-Westfalen kommen. Ein wichtiger Aspekt im Koalitionsvertrag ist die Entbürokratisierung der Photovoltaik: So sollen von der Anmeldung bis zur Steuerpflicht bürokratische Hürden abgebaut werden, um die Umsetzung der Solarpflicht zu erleichtern.
Solarpflicht in Schleswig-Holstein
· Ab 2025 Solarpflicht für Neubauten geplant
· Landesbauordnung soll vereinfacht werden, um PV-Installation zu erleichtern
· Ziel ist Klimaneutralität bis 2040
Mit dem Ziel, das Land bis 2040 klimaneutral zu machen, setzt Schleswig-Holstein gleichermaßen auf den Ausbau von Wind- und Solarenergie. Die Pläne für eine Solarpflicht sind vorerst eher allgemein gehalten – noch ist nicht klar, ob die Solarpflicht nur für Gewerbeimmobilien oder auch für Privathäuser gelten wird. Fest steht, dass die Umsetzung von PV-Anlagen durch eine Reform der Landesbauordnung deutlich vereinfacht werden soll.
Solarpflicht in Niedersachen
· Ab 2023 Solarpflicht für überwiegend gewerblich genutzte Neubauten mit mind. 75 m² Dachfläche
· Ab 2025 Solarpflicht für private Neubauten
· Bisher keine Solarpflicht für Dachsanierungen in Planung
Seit Ende 2021 ist die Solarpflicht für Gewerbegebäude in der niedersächsischen Bauordnung festgehalten. Die geplante Solarpflicht für Wohngebäude ab 2025 soll im Oktober 2022 verabschiedet werden. Immobilienverbände fordern, dass die Solarpflicht mit einem Förderprogrammen kombiniert wird, um den finanziellen Aufwand für Bauherren zu senken.
Solarpflicht in Sachsen
· Keine Solarpflicht für privat genutzte Wohnhäuser geplant
· Solarpflicht für öffentliche Neubauten geplant
· Solarpflicht für Gewerbeimmobilien und Parkplätze wird diskutiert
Im neuen sächsischen Klimaprogramm ist die Solarpflicht bereits festgehalten, die konkrete Umsetzung für gewerbliche und öffentliche Neubauten wird aber noch diskutiert. Wie in anderen Bundesländern sollen vor allem bürokratische Hürden abgebaut werden, um Neubauvorhaben die Umsetzung von Photovoltaik zu erleichtern.
Solarpflicht in Sachsen-Anhalt
· Keine Solarpflicht für privat genutzte Gebäude geplant
· Keine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Gebäude geplant
Zwar nimmt auch in Sachsen-Anhalt die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen stetig zu, verpflichtend werden Solaranlagen aber vorerst nicht werden. Bisher gibt es keine konkreten Gesetzesentwürfe für eine Solarpflicht in Sachsen-Anhalt.
Gut aufgestellt ist das Land dennoch: Laut der Energieagentur produzierten 2021 rund 42.8000 Solaranlagen in Sachsen-Anhalt insgesamt eine Leistung von 3,16 GW.
Solarpflicht in Thüringen
· Keine Solarpflicht für Privathäuser geplant
· Keine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Neubauten geplant
· Bis 2025 sollen 100.000 Photovoltaikanlagen installiert werden
In einem offiziellen Antrag haben die Regierungsfraktionen die thüringische Landesregierung gebeten, ein Maßnahmenpaket zur Verdreifachung der Solarenergie bis 2030 vorzulegen. Teil der Forderung ist ein Solargesetz, das die Installation von Solaranlagen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie bei Dachsanierungen vorsieht.
Eine Entscheidung dazu steht noch aus – fest steht aber, dass sich Thüringen die Zahl von 100.000 installierten Solaranlagen als Ziel für 2025 gesetzt hat.
Solarpflicht im Saarland
· Keine Solarpflicht für Privathäuser geplant
· Keine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Neubauten geplant
· Bis 2030 soll der Anteil an erneuerbaren Energien 50 % betragen
2021 hatte die saarländische Landesregierung in ihrem Energiefahrplan festgelegt, den Anteil an erneuerbaren Energien auf bis 2030 auf 30–40 % zu steigern. Im Zuge der Ukrainekrise wurde dieses Ziel auf 50 % heraufgesetzt.
Eine Solarpflicht wird immer wieder diskutiert, ist aber derzeit nicht geplant. Es gibt Forderungen, zunächst die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass einzelne Kommunen selbst über eine Solarpflicht bestimmen können.
Solarpflicht in Bremen
· Bis 2030 Solarpflicht für alle Dächer, sowohl privat als auch gewerblich und öffentlich
· Zunächst Solarpflicht für Neubauten geplant
· Später Solarpflicht auch für umfassende Dachsanierungen
Laut einem Beschluss der bremischen Bürgerschaft von 2020 sollen Bremen und Bremerhaven bis 2030 zu „Solar Cities“ werden. Details zur Solarpflicht gibt es aber noch nicht.
Schon jetzt erzeugen die in Bremen installierten Photovoltaikanlagen insgesamt etwa 44 MWh. Die potenzielle Spitzenleistung für Bremen und Bremerhaven wurde auf 1410 GWh berechnet.
Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
· Keine Solarpflicht für Privathäuser geplant
· Keine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Neubauten geplant
· Ausbau erneuerbarer Energien konzentriert sich auf Windkraft
Mecklenburg-Vorpommern hat eine lange Küste und ist das flächenmäßig am dünnsten besiedelte Bundesland in Deutschland. Aus diesem Grund wird der Strombedarf hier zu fast 50 % über Onshore- und Offshore-Windanlagen gedeckt.
Solarenergie spielt gegenüber der Windenergie noch keine zentrale Rolle. Daher ist eine Solarpflicht für Neubauten derzeit nicht in Planung.
Solarpflicht in Hessen
· Keine Solarpflicht für Privathäuser geplant
· Keine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Neubauten geplant
· Ausnahme Wiesbaden: Seit 2019 Solarpflicht für Neubauten auf städtischem Grund
Hessen hat sich mit den Plänen für eine Solarpflicht bisher zurückgehalten, da die Regierung auf einen bundeseinheitlichen Gesetzesentwurf wartet. Der Anteil an erneuerbaren Energien liegt in Hessen seit 2020 aber trotzdem bei über 50 %, wobei ein wesentlicher Anteil davon auf die Windkraft entfällt.
Fazit: Noch fehlt eine bundeseinheitliche Solarpflicht – aber überall großes Interesse an Solarenergie
Einige Bundesländer treiben den Ausbau der erneuerbaren Energien schon heute entschlossen voran, andere warten auf einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Schaut man sich in der Branche um, zeigt sich aber dennoch ein klarer Trend: Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen steigt stetig an, unabhängig davon, ob eine Solarpflicht für alle kommt oder nicht.
Das legt nahe, dass bestehende und künftige Hausbesitzer längst verstanden haben, wie wichtig Solarenergie ist – und dass viele aus freien Stücken ihren Beitrag leisten werden, um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

Photovoltaik Einspeisevergütung 2023
Photovoltaikanlagen werden staatlich über die sogenannte Einspeisevergütung gefördert. Die Photovoltaik Einspeisevergütung ist im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt. Die Höhe der Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Aktuelle Regelungen 2023
Im Zuge der Novelle des EEG im Juli 2022 wurde die fixe Vergütung für die (teilweise) Einspeisung von eigenem Solarstrom ("Überschusseinspeisung") angehoben und die Degression der Sätze bis Anfang 2024 ausgesetzt.
Eine feste Einspeisevergütung von nicht selbst verbrauchtem Strom können nur Kleinanlagen bis einschließlich 100 kWp erhalten. Größere Anlagen müssen in die Direktvermarktung.
Neu hinzugekommen sind auch Vergütungen für Volleinspeiser. Es gilt, dass PV-Anlagen bis 10 kWp 13,0 Cent pro kWh erhalten. Bei größeren Volleinspeise-Anlagen werden ab 11 kWp 10,9 Cent pro kWh vergütet.
Aktuelle Vergütungssätze
INBETRIEBNAHME BIS 10 KWP BIS 40 KWP BIS 100 KWP
seit 1.1.2023 13,00 Cent
seit 1.8.2022 8,60 Cent 7,50 Cent 6,20 Cent
1.7.2022 6,24 Cent 6,06 Cent 4,74 Cent
1.6.2022 6,34 Cent 6,15 Cent 4,81 Cent